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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

MA Productions
Inhaber: Max Albrecht
Karl-Liebknecht-Straße 21
07749 Jena
Deutschland

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen MA Productions – nachfolgend „Auftragnehmer“ – und seinen Auftraggebern. Das Leistungsangebot richtet sich grundsätzlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

Individuelle Vereinbarungen sowie die im jeweiligen Angebot vereinbarten Leistungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.

2. Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Online-Marketing, Recruiting und Personalgewinnung, Neukundengewinnung, Social-Media-Betreuung, Werbeanzeigen, Websites und Landingpages, Suchmaschinenoptimierung, Foto- und Videoproduktion, Content-Erstellung sowie damit zusammenhängende Agentur- und Beratungsleistungen.

Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung.

3. Nutzungsrechte

Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber an den für ihn individuell erstellten finalen Foto-, Video-, Grafik-, Text- und sonstigen Medieninhalten die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, werden diese zeitlich und räumlich unbeschränkt eingeräumt.

Der Auftraggeber darf die finalen Inhalte insbesondere auf Websites, Social-Media-Plattformen, in Online- und Offline-Werbung, Stellenanzeigen, Präsentationen, Printmaterialien und in seiner sonstigen Unternehmenskommunikation verwenden und für diese Zwecke bearbeiten.

Rechte an Bestandteilen Dritter, beispielsweise Musik, Stockmaterial, Schriftarten, Software oder Plugins, richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.

Offene Projektdateien, Rohmaterial, Rohaufnahmen, nicht ausgewählte Aufnahmen, Arbeitsdateien sowie interne Vorlagen, Methoden und Templates sind nicht Bestandteil der Herausgabe, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugangsdaten und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung und ist für deren Richtigkeit sowie für die erforderlichen Rechte an bereitgestellten Inhalten verantwortlich.

Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung verlängern vereinbarte Leistungsfristen entsprechend. Erheblicher zusätzlicher Aufwand, der hierdurch oder durch nachträgliche Änderungen entsteht, kann nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet werden.

5. Korrekturen, Feedback und Abnahme

Der Auftraggeber soll Entwürfe, Zwischenstände und zur Freigabe übersandte Leistungen innerhalb von 14 Kalendertagen prüfen und Rückmeldung geben, sofern keine andere Frist vereinbart wurde.

Benötigt der Auftraggeber mehr Zeit, kann jederzeit eine individuelle Frist vereinbart werden.

Erfolgt innerhalb der Frist keine Rückmeldung, kann der Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist zur Freigabe, Abnahme oder Mitteilung konkreter Änderungswünsche beziehungsweise Mängel setzen. Für abnahmefähige Werkleistungen gelten im Übrigen die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme.

Änderungswünsche nach einer Freigabe oder außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs können nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.

6. Websites, Wartung und Änderungen durch den Auftraggeber

Nach Übergabe einer Website beziehungsweise nach Beendigung einer laufenden Website-Betreuung ist der Auftraggeber für den weiteren Betrieb, die Pflege und Aktualisierung der Website verantwortlich, soweit keine weitere Wartung oder Betreuung vereinbart wurde.

Ohne entsprechende Beauftragung besteht insbesondere keine Verpflichtung des Auftragnehmers zur fortlaufenden Aktualisierung oder Überwachung von WordPress, Plugins, Themes, Schnittstellen, Sicherheitskomponenten, Tracking-Systemen, Cookie- und Consent-Lösungen oder sonstigen technischen Bestandteilen.

Ebenso besteht ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Verpflichtung zur fortlaufenden Anpassung an spätere gesetzliche, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Änderungen. Eine ursprünglich erstellte oder eingebundene Datenschutzerklärung, ein Impressum oder eine Consent-Lösung stellt daher keine Zusicherung dar, dass diese dauerhaft ohne Anpassung verwendet werden kann.

Nimmt der Auftraggeber selbst Änderungen an der Website vor oder lässt er diese durch Mitarbeiter oder Dritte durchführen, ist er für diese Änderungen und deren Auswirkungen verantwortlich. Dies gilt insbesondere für nachträglich eingestellte Texte, Bilder, Videos, Plugins, Tracking-Dienste und sonstige Inhalte oder technische Änderungen.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler, Rechtsverletzungen, Funktionsstörungen oder sonstige Nachteile, soweit diese durch solche nachträglichen Änderungen oder Inhalte des Auftraggebers oder Dritter verursacht wurden und der Auftragnehmer diese nicht zu vertreten hat.

Auch bei einer vereinbarten technischen Website-Wartung richtet sich der Verantwortungsbereich des Auftragnehmers nach dem konkret vereinbarten Leistungsumfang. Eine rechtliche oder datenschutzrechtliche Dauerprüfung ist nicht automatisch Bestandteil einer technischen Wartung.

7. Werbekampagnen und Recruiting

Werbebudgets für Meta, Google oder andere Plattformen sind grundsätzlich nicht Bestandteil der Agenturvergütung und werden vom Auftraggeber getragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Änderungen, Einschränkungen, Ausfälle oder Sperrungen durch Werbeplattformen und andere Drittanbieter liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers, soweit diese nicht von ihm zu vertreten sind.

Bei Recruiting-, Marketing- und Auftragsgewinnungskampagnen richten sich die geschuldeten Leistungen nach dem jeweiligen Angebot. Die Auswahl und Einstellung von Bewerbern sowie geschäftliche Entscheidungen über eingehende Anfragen bleiben Aufgabe des Auftraggebers.

8. Laufende Betreuung und monatliche Vergütung

Bei einer vereinbarten laufenden Betreuung – beispielsweise für Werbekampagnen, Social Media, Website-Wartung, Recruiting oder sonstige Marketingmaßnahmen – wird die monatliche Vergütung für den vereinbarten Betreuungszeitraum, die Leistungsbereitschaft und die hierfür vorgehaltenen Kapazitäten geschuldet.

Die monatliche Vergütung ist daher grundsätzlich nicht davon abhängig, in welchem Umfang der Auftraggeber die verfügbaren Leistungen in einem einzelnen Monat tatsächlich abruft.

Insbesondere führt eine vorübergehende Reduzierung oder Pause des Werbebudgets oder der Wunsch des Auftraggebers, einzelne Maßnahmen vorübergehend nicht durchzuführen, nicht automatisch zu einer Pause oder Reduzierung der vereinbarten Agenturvergütung oder Vertragslaufzeit.

Bei vereinbarten Mindestlaufzeiten ist die monatliche Vergütung für die vereinbarte Vertragslaufzeit geschuldet. Nicht abgerufene Leistungen oder Betreuungskapazitäten werden grundsätzlich nicht auf Folgemonate übertragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Individuelle Vereinbarungen über eine Pause, Anpassung oder Änderung des Leistungsumfangs sind jederzeit möglich.

9. Verantwortung für Inhalte und rechtliche Prüfung

Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten oder nachträglich eingestellten Inhalte sowie für die hierfür erforderlichen Rechte verantwortlich.

Der Auftragnehmer erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Eine umfassende rechtliche Prüfung von Datenschutz, Impressum, Cookie-Einwilligungen, Werbeaussagen, Stellenanzeigen, Urheber- oder Markenrechten ist nur Bestandteil der Leistung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und rechtlich zulässig ist.

10. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht anders angegeben.

Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Bei erheblichem Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen aussetzen.

Nutzungsrechte an individuell erstellten Arbeitsergebnissen werden grundsätzlich erst mit vollständiger Bezahlung der entsprechenden Leistung eingeräumt.

11. Vertragslaufzeit und Kündigung

Laufzeit, Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

Eine vereinbarte Mindestlaufzeit bleibt bestehen, wenn der Auftraggeber einzelne Leistungen vorübergehend nicht in Anspruch nimmt.

Sofern für einen unbefristeten laufenden Vertrag keine andere Kündigungsfrist vereinbart wurde, kann dieser mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Kündigungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.

12. Drittanbieter und Subunternehmer

Der Auftragnehmer darf zur Leistungserbringung geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und Subunternehmer einsetzen.

Vertragsverhältnisse, die der Auftraggeber unmittelbar mit Hosting-Anbietern, Werbeplattformen, Softwareanbietern oder sonstigen Drittanbietern abschließt, bestehen zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Anbieter.

13. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

14. Referenznutzung

Sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht, darf MA Productions den Namen und das Logo des Auftraggebers sowie öffentlich zugängliche oder im Rahmen des Projekts entstandene Arbeitsergebnisse als Referenz verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in Fallstudien, Präsentationen, Angeboten und Social-Media-Kanälen.

Vertrauliche Informationen, interne Kennzahlen oder nicht veröffentlichte Unternehmensinformationen werden nicht ohne entsprechende Zustimmung veröffentlicht. Einer zukünftigen Referenznutzung kann der Auftraggeber jederzeit in Textform widersprechen.

15. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln vertrauliche geschäftliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit.

Personenbezogene Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Soweit erforderlich, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

16. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers Gerichtsstand.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.